Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) 2021
Im Jahr 2021 hat das Tiefbauamt eine Neubeurteilung der Zweckmässigkeit für die Umfahrung Uznach ausgelöst. Die ursprüngliche ZMB stammt von 2011 (vgl. unten). Wenig überraschend sind die Resultate für die Umfahrung, neuerdings als 19R_Begegnungszone (Variante 19 mit Anschluss Ricken und Begegnungszone im Städtchen Uznach) bezeichnet, nicht besser als 10 Jahre zuvor. Die Nutzwertanalyse führt zu einem minimen positiven Nutzen. Dies deshalb, weil in der Bilanz den positiven Teilnutzen viele negative Teilnutzen gegenüberstehen.
Auch der volkswirtschaftliche Nutzen der Umfahrung hat sich in den zehn Jahren Planung natürlich nicht verändert. Folgendes Zitat entstammt der ZMB (S. 21) und ist deutlich genug: «Ein Projekt kann erst bei einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) > 1 aus volkswirtschaftlicher Sicht zur Realisierung empfohlen werden. Die Variante 19 R hat ein NKV deutlich < 1 und ist deshalb volkswirtschaftlich betrachtet nicht sinnvoll. Insgesamt sind die Investitions- und Betriebskosten für diese Variante höher als der monetarisierbare Nutzen.»
Die Details sind direkt in der ZMB von 2021 nachzulesen.
Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) 2011
Die Umfahrungsstrasse A15-Gaster, Variante 19SR (Variante 19 mit Sperrung Städtli Uznach und Anschluss Ricken) hatte gemäss Zweckmässigkeitsbeurteilung des Kantons St. Gallen aus dem Jahr 2011 einen geringen Gesamtnutzwert. Eine über 400 Millionen-Investition für ein Projekt, das sehr viel Kulturland verbraucht, ungenügende Verkehrsverlagerung und zusätzlichen Verkehr bringt, macht keinen Sinn!
An ihrer Gründungsversammlung vom 20.3.2013 hat die IGMRU beschlossen, die nicht öffentlich zugängliche Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) zur Umfahrungsstrasse A15-Gaster gemäss dem Öffentlichkeitsprinzip beim Tiefbauamt des Kantons St. Gallen einzufordern. Dies geschah mit über 50 Unterschriften.
Das Tiefbauamt stellte der IGMRU die ZMB (Zweckmässigkeitsbeurteilung Regionale Entlastungsstrasse A53-Gaster, 13.12.2011) schliesslich in Papierform zur Verfügung und stimmte der Verwendung im Kreise Interessierter zu. Aus diesem Grund wird hier Einsicht in diese ZMB gewährt.
ZMB Schlussfolgerungen
ZMB Kap. 1-3: Einleitung, Ziele und Variantenentwicklung
ZMB Kap. 4-6: Machbarkeitsnachweis, Gesamtbewertung und -Beurteilung, Schlussfolgerungen
ZMB Anhang A1-A4: Berücksichtigtes Strassennetz, Konfliktkarten, Variantenentwicklung, Gewichtungsfälle
ZMB Anhang A5: Situationspläne und Längenprofile
ZMB Anhang A6-A7: Kostenübersicht, Indikatorenblätter
Das Dokument ist heute auch über die kantonale Website integral verfügbar.