Welches sind die nächsten Meilensteine?
- Der Gemeinderat Uznach informiert über die Resultate zur Befragung nach der Abstimmung und Folgeschritte.
Was ist bisher geschehen?
- Vom 17. Dezember 2024 bis 17. Januar 2025 führte der Gemeinderat Uznach zusammen mit gfs.bern eine Befragung zur Volksabstimmung durch.
- Am 24. November 2024 stimmten 1409 Uznerinnen und Uzner und damit 57% der Abstimmenden gegen die Umfahrung Uznach.
- Die IGMRU engagiert sich im Abstimmungsprozess mit Flyer, Plakaten, Social-Media-Kampagnen und am 19. Oktober 2024 mit einer Visualisierung der Strasse im Gelände. Damit wurde für alle Uznerinnen und Uzner das Ausmass der geplanten Strasse sichtbar.
- Die IGMRU ergriff das Referendum und reichte am 6. September 2024 964 gültige Unterschriften (mindestens waren 400 Unterschriften nötig) beim Gemeinderat Uznach ein. Damit musste über die Umfahrung Uznach (resp. den Gemeindebeitrag dafür) abgestimmt werden.
- Der Beschluss der Gemeinderäte unterstand in Schmerikon (2. August bis zum 10. September 2024) und Uznach (12. August bis zum 10. September 2024) dem fakultativen Referendum. Über eine Unterschriftensammlung konnten die Stimmberechtigten eine kommunale Volksabstimmung zum Projekt verlangen.
- Kanton und Gemeinden haben am 3. Juli 2024 in Uznach das Genehmigungsprojekt zur Umfahrung vorgestellt. Die Projektunterlagen sind auf der kantonalen Projekt-Website zu finden.
- Der Kanton hat das Genehmigungsprojekt am 19. Juni 2024 den Gemeinden Benken, Gommiswald, Kaltbrunn, Schmerikon und Uznach zur Stellungnahme unterbreitet.
- Der Kanton hat weitere Alternativen zwischen Rotfarbtunnel und Grynaustrasse geprüft und sich gemäss Information vom Juli 2023 für eine partielle Strassenführung über Benkner- und Grynaustrasse entschieden.
- Der Kanton St.Gallen hat am 30. März 2022 zusammen mit der Region Zürichsee-Linth entschieden, das Projekt weiterzuverfolgen und weitere Alternativen zwischen Rotfarbtunnel und Grynaustrasse zu prüfen.
- Im März 2022 stellte die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) in ihrem abschliessenden Gutachten fest, dass die Umfahrung Uznach die Schutzziele des Kaltbrunner Riets schwerwiegend beeinträchtigt.
- Im September 2021 veröffentlicht der Kanton die aktualisierte Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) zur Umfahrung Uznach. Mit einer neuen Linienführung entlang des Kaltbrunner-Riets wird das Projekt nochmals angepasst.
- Aufgrund des kritischen Gutachtens der Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zum Umfahrungsprojekt prüft der Kanton ab Januar 2021 Optimierungen im Projekt.
- Am 19. November 2020 informierte das Tiefbauamt die Öffentlichkeit über das abgeschlossene Vorprojekt. Die Informationen sind online.
- Am 12. Februar 2020 informierte das Tiefbauamt über eine Medienmitteilung über den aktuellen Stand der Planung. Dabei wurde die neue Linienführung veröffentlicht.

- Am 19. September 2018 informierte die Region Zürichsee Linth über den Stand des Projekts und schloss damit die Phase des Einbezugs der Bevölkerung ab.
- Am 9. November 2017 veröffentlichte die Gemeinde Uznach die Resultate einer aktuellen Verkehrszählung. Die IGMRU veröffentlichte dazu eine Stellungnahme.
- Im April 2017 informierten Kanton und Region Zürichsee Linth über die Linienführung der Umfahrung Uznach.

- Im März 2016 veröffentlicht die Region Zürichsee Linth den Verlauf der Strasse und den Stand der Detail-Diskussionen der Linienführung der Grossumfahrung. Zudem wird im Cluster Ost vom Kanton eine Planungszone errichtet, um weitere Bautätigkeit im Bereich der Linienführung der Umfahrung zu verhindern.
- Die Begleitgruppe wurde am 4. Juni 2015 zum zweiten Mal einberufen.
- Am 18. September 2014 traf erstmals die Begleitgruppe zusammen.
- Kanton und Region Zürichsee Linth legen das weitere Vorgehen fest und entscheiden, vor den Sommerferien 2014 eine Begleitgruppe Verkehr ins Leben zu rufen. Die IG Mobilität Region Uznach sowie die IG Lebensqualität sollen mit eingebunden werden.
- Entscheid des Kantonsrates in der Session (18.9.2013): entgegen dem Vorschlag der Regierung und der vorberatenden Kommission wird die Projektierung der Umfahrung Uznach im 16. Strassenbauprogramm auf Priorität A gesetzt.
- Die vorberatende Kommission des Kantonsrates folgte dem Vorschlag der Regierung (lediglich eine Gegenstimme). Die Umfahrung Uznach bleibt bei Priorität B. Das heisst keine Projektierung in den nächsten fünf Jahren
- Bildung der vorberatenden Kantonsratskommission, welche die Botschaft der Regierung zum 16. Strassenbauprogramm diskutiert und schliesslich unverändert oder angepasst dem Kantonsrat unterbreitet (4. Juni 2013)
- Botschaft der Regierung zum Kantonsratsbeschluss über das 16. Strassenbauprogramm 2014-18 (2.5.2013): Die Projektierung der Umfahrung Uznach erhält nur 2. Priorität und soll damit zurückgestellt werden.
- Antrag an die Regierung zur Projektierung der Variante 19SR im 16. Strassenbauprogramm (2014-18)
- Kür der Variante 19SR durch die Region ZürichseeLinth als weiterzuverfolgende Bestvariante
- Vernehmlassung der ZMB bei den Gemeinderäten der Region ZürichseeLinth / Schlussbericht zur ZMB
- Erarbeitung der ZMB durch Kanton, Gemeindebehörden und externes Planungsbüro
- Aufnahme der ZMB für die Umfahrung in das 15. Strassenbauprogramm durch den Kantonsrat (2. Priorität)
- Antrag an die Regierung zur Erstellung einer Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) für eine Grossumfahrung im 15. Strassenbauprogramm (2009-13) durch die Region ZürichseeLinth
- Projektstudien für die Umfahrung Uznach durch ein externes Planungsbüro im Auftrag der Region ZürichseeLinth
- Region ZürichseeLinth erarbeitet mit einem externen Planungsbüro ein Gesamtverkehrskonzept. Darin ist eine Umfahrungsstrasse Uznach eine zentrale Massnahme.